Die Bundesversammlung ist in Deutschland ein Verfassungsorgan, das aus den Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie einer gleichen Anzahl von Wahlmännern und -frauen besteht, die von den Landesparlamenten gewählt werden. Die Bundesversammlung hat die Aufgabe, den Bundespräsidenten zu wählen.
Die Zusammensetzung der Bundesversammlung variiert je nach Anzahl der Sitze im Bundestag, da sie immer gleich groß sein muss. Der Bundestag stellt die Hälfte der Mitglieder, während die andere Hälfte von den Landesparlamenten entsprechend ihrer Größe entsandt wird.
Die Bundesversammlung tritt nur für die Wahl des Bundespräsidenten zusammen. Sie wird spätestens 30 Tage vor Ablauf der Amtszeit des amtierenden Bundespräsidenten einberufen. Der Bundespräsident wird dann in einer geheimen Abstimmung gewählt.
Die Bundesversammlung tagt im Plenarsaal des Bundestages. In der Regel findet die Wahl des Bundespräsidenten alle fünf Jahre statt. Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland und hat hauptsächlich repräsentative Funktionen.
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